
Beihilfe für Patienten der Psychosomatik
Die Kostenübernahme durch private Krankenversicherungen (PKV) und die Beihilfe (Landes- und Bundesbeihilfe) kann beantragt werden. Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns zur Beratung auf.
Voraussetzung für die Genehmigung einer akutstationären Behandlung ist, dass vor Aufnahme den Kostenträgern eine „begründete Einweisung“ in die Privatklinik vorgelegt wird und diese genehmigt wird. Eine „begründete Einweisung“ umfassen neben dem aktuellen Beschwerdebild eine Zusammenfassung der bisher gelaufenen ambulanten und stationären Therapien, etwaige Medikation und warum eine ambulante Therapie in der aktuellen Situation nicht zielführend ist. Eine direkte Einweisung ohne vorherige Genehmigung ist nur als Selbstzahler möglich.
Wir empfehlen daher bereits bei der Anbahnung eines Aufenthaltes den Kontakt mit unserer Patientenaufnahme zu suchen. Hier wird ein Termin zum ärztlichen Vorgespräch mit Ihnen vereinbart und ein möglicher Aufnahmetermin kann mit Ihnen abgestimmt werden.